Änderung des Vertrags nicht unterschreiben

von Redaktion

Ob Änderung der Arbeitszeit, des Gehaltes oder des Aufgabenbereiches: Wer einen Änderungsvertrag vom Chef vorgelegt bekommt, möchte dem vielleicht gar nicht zustimmen. Doch können Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, ihn zu unterschreiben? „Nein – und sie sollten grundsätzlich nur nach anwaltlicher Rücksprache unterschrieben werden“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn wenn ein Änderungsvertrag erst einmal unterschrieben ist, gilt er auch. Einseitig kann der Chef die Änderung aber nicht durchsetzen.

Wer sich dagegen entscheidet, den Änderungsvertrag zu unterschreiben, riskiert, den Arbeitgeber zu verärgern. Kann er einem dann kündigen?

Eine Änderungskündigung kann ein nächster Schritt sein. Der Arbeitgeber braucht aber auch in diesem Fall eine sachliche Begründung wie betriebliche Erfordernisse oder personenoder verhaltensbedingte Gründe. Ist das Kündigungsschutzrecht anwendbar, dann muss er zusätzlich dafür sorgen, dass die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist. Änderungskündigungen sind jedoch in vielen Fällen juristisch angreifbar. Etwa wenn es um eine Verringerung des Gehalts, der Zuschläge oder Urlaubstage, geht, so der Fachanwalt. dpa

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