Die Bundesregierung plant mit dem neuen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, den Arbeitsmarkt zu reformieren. Neuerungen soll es zum Beispiel in Bezug auf befristete Verträge, Abfindungen und Sonn- und Feiertagszuschläge geben. Ein Überblick zu den geplanten Änderungen.
Befristete Verträge
Das soll sich ändern: Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer soll eine sachgrundlose Befristung künftig bis zu 48 Monate möglich sein. Zudem sollen bis zu sechs Verlängerungen zulässig werden. Auch eine erneute sachgrundlose Einstellung bei demselben Arbeitgeber soll erleichtert werden.
Abfindungen
Das soll sich ändern: Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn Arbeitnehmer zügig eine neue Beschäftigung aufnehmen. Der steuerliche Vorteil soll umso größer sein, je schneller der Wechsel in eine neue Beschäftigung gelingt.
Sonn- und
Feiertagszuschläge
Das soll sich ändern: Für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge soll die Obergrenze nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro angehoben werden. Steuerfreie Zuschläge im tarifvertraglichen Regelungsbereich sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden. dpa