Wenn die Berufswahl weniger frei ist

Eigentlich Architekt? Wer unterhaltspflichtig ist, muss im Zweifel auch schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen. Foto CHRISTOPH SOEDER/DPA

Eigentlich Architekt? Wer unterhaltspflichtig ist, muss im Zweifel auch schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen. Foto CHRISTOPH SOEDER/DPA

Unterhaltspflichtige dürfen nicht freiwillig weniger oder gar nicht arbeiten

Egal, ob Eltern getrennt leben, geschieden sind oder nie zusammengelebt haben: Mütter und Väter müssen Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder zahlen. Der eine Elternteil leistet Naturalunterhalt in Form von Pflege und Erziehung, der andere muss, sofern er leistungsfähig ist, Unterhalt zahlen.

Abe

Samstag, 1. August 2026

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