Wenn die Berufswahl weniger frei ist
Eigentlich Architekt? Wer unterhaltspflichtig ist, muss im Zweifel auch schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen. Foto CHRISTOPH SOEDER/DPA
Unterhaltspflichtige dürfen nicht freiwillig weniger oder gar nicht arbeiten
Egal, ob Eltern getrennt leben, geschieden sind oder nie zusammengelebt haben: Mütter und Väter müssen Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder zahlen. Der eine Elternteil leistet Naturalunterhalt in Form von Pflege und Erziehung, der andere muss, sofern er leistungsfähig ist, Unterhalt zahlen.
Abe