Was tun, wenn das Gehalt nicht kommt?

von Redaktion

Auf eines sollte man sich verlassen können: Dass der Lohn pünktlich auf dem Konto ist. Denn Rechnungen warten nicht. Was aber, wenn die Lohnauszahlung nicht kommt? Bis wann hat der Arbeitgeber Zeit, das Gehalt auszuzahlen? Und welche Konsequenzen drohen ihm?

„Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gehalt gemäß §614 des BGB spätestens am Ersten des Folgemonats zahlen“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können aber auch frühere Fälligkeiten vereinbart sein, oft sind das bereits der 15. oder 20. des Monats.

Hält der Arbeitgeber den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, dann gerät er automatisch, ohne eine Mahnung des Arbeitnehmers, in Verzug. In dem Fall stehen dem Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu.

Entstehen durch die verspätete Auszahlung Schäden für den Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet. Eine Klage sollte in der Regel nur erwogen werden, wenn ein Ende des Arbeitsverhältnisses in Sicht ist, rät der Anwalt.

Grundsätzlich sollte höchstens drei Monate weitergearbeitet werden, wenn kein Lohn mehr gezahlt wird, rät Bredereck. dpa

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