Spenden richtig absetzen

von Redaktion

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Steuervorteil zuverlässig gelingt

Mit einem kleinen monatlichen Betrag Großes bewirken. Das wünschen sich viele Menschen. Deshalb spenden sie. Ob an Hilfsorganisationen, Stiftungen oder Fördervereine: Viele Menschen öffnen ihre Portemonnaies und Konten regelmäßig für den guten Zweck. Spenden lohnen sich allerdings nicht nur für Beschenkte. Wer Geld oder Sachwerte für gemeinnützige Projekte gibt, kann diese Zuwendungen unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Doch wann erkennt das Finanzamt Spenden tatsächlich an?

Voraussetzung für die Anerkennung von Spenden als Sonderausgaben ist, dass die Spende freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung an eine steuerbegünstigte Organisation geht, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Außerdem muss die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden.

„Absetzbar sind Spenden von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wer innerhalb eines Jahres mehr gibt, muss den übersteigenden Betrag jedoch nicht abschreiben: Die Differenz kann in die kommenden Jahre vorgetragen werden und dort erneut für eine Steuerersparnis sorgen.

Vereinfachter Nachweis bei Beträgen bis zu 300 Euro

Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zuwendung in der Regel mit einer sogenannten Zuwendungsbestätigung nachweisen können. Diese stellt der jeweilige Empfänger aus, inzwischen auch elektronisch. Auf Nachfrage des Finanzamts müssen Spenderinnen und Spender die Zuwendungsbestätigung vorlegen.

Für kleinere Spenden gilt eine pragmatische Regelung: Bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, etwa ein Kontoauszug oder Online-Zahlungsbeleg. Das gilt bei Zuwendungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts. In vielen Katastrophenfällen gelten zudem Ausnahmeregelungen, nach denen Finanzämter auch höhere Spendenbeträge mit vereinfachtem Nachweis akzeptieren dürfen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können übrigens nicht nur Geld spenden, sondern auch Gegenstände wie etwa Kleidung oder Spielsachen. Dann ist der Wert der Ware entscheidend. In einer entsprechenden Bescheinigung müssen dann Alter und Zustand der Sachspende sowie der ursprüngliche Kaufpreis sowie der Wert zum Zeitpunkt der Spende festgehalten werden.

Bei gebrauchten Dingen orientiert sich die Bewertung an deren Markt- oder Verkehrswert, also dem Betrag, der bei einem Verkauf der jeweiligen Sache realistisch erzielt werden könnte. Fehlen notwendige, konkrete Angaben, ist eine neutral nachvollziehbare Schätzung notwendig, inklusive Belegen oder plausibler Herleitung. Sowohl die Sach- als auch die Geldspende müssen in die „Anlage Sonderausgaben“ der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

Siegel kennzeichnen
seriöse Organisationen

Wer bei seiner Spende nicht auf unseriöse Organisationen hereinfallen möchte, sollte unbekannte Empfänger zuvor unbedingt einer kritischen Prüfung unterziehen – etwa mit Hilfe des jeweiligen Webauftritts oder einer direkten Kontaktaufnahme. Keineswegs sollten sich Spenderinnen und Spender unter Druck setzen lassen.

Bestimmte Siegel können dabei helfen, seriöse Anbieter auf den ersten Blick zu erkennen – etwa das DZI-Spenden-Siegel des Deutschen Instituts für soziale Fragen. Eine Liste seiner ausgezeichneten Organisationen findet sich auf dessen Webseite. Vertrauenswürdig sind außerdem Initiativen mit dem Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats oder dem Label „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ (ITZ). dpa

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