Den Umtausch des alten Führerscheins in das fälschungssichere EU-Scheckkartenformat haben sehr viele Autofahrer bereits hinter sich, aber es gibt nach wie vor Menschen, die noch einen alten grauen, rosafarbenen oder das Scheckkarten- Vorgängermodell bei sich haben. Bei einer Kontrolle im Ausland könnte dies Ärger geben, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI).
Obwohl die Rechtslage besagt, dass alle von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen, komme es immer wieder zu Problemen. Und irgendwo in der Provinz dürfte es bei entsprechend mangelhaften Sprachkenntnissen schwierig sein, die lokalen Ordnungshüter vom Rechtsstand zu überzeugen.
Die GVI rät darum, zur Sicherheit bei Auslandsreisen einen passenden Textauszug der relevanten EU-Regelung mitzuführen, möglichst auch in der Landessprache. Der Hinweis auf die europaweite Anerkennung helfe oft und verhindere Probleme mit den lokalen Behörden.
Um bei einer Kontrolle oder einem möglichen Unfall im Ausland die Abwicklung zu erleichtern, weist die Verbraucherorganisation darauf hin, alle nötigen Unterlagen – Fahrzeugpapiere, Grüne Versicherungskarte sowie europäischer Unfallbericht – griffbereit mitzuführen. VP