E-Auto-Urteil

von Redaktion

Die Reichweite von Elektroautos ist oft ein Diskussionspunkt. Wenn diese bei einem Neuwagen die vom Hersteller versprochenen Angaben deutlich verfehlt, kann dies ein so erheblicher Sachmangel sein, dass der Käufer sein Fahrzeug zurückgeben kann. So hat vor Kurzem das Landgericht Wuppertal entschieden (Az. 10 O 282/ 23). In dem verhandelten Fall hatte das E-Auto unter WLTP-Bedingungen nur 282 Kilometer erreicht statt der beworbenen 332 bis 341 Kilometer. Da die Abweichung somit 18 Prozent betrug, durfte der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine deutlich zu geringe Reichweite ist also nicht nur ärgerlich, sondern kann einen rechtlich relevanten Mangel darstellen. VP

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