Der Ausbau von Solarenergie auf deutschen Fassaden und Dächern schreitet voran. Auch aufgrund des technologischen Fortschritts boomt die Branche, können doch mittlerweile selbst Mieter per einfach zu installierendem Balkonkraftwerk ihren eigenen Sonnenstrom zapfen.
Allerdings gilt es hier auf den Sicherheitsaspekt zu achten. Gerade die einzelnen Solarpaneele, die oft von Laien an der Balkonbrüstung angebracht werden, sind eine Gefahr, wenn sie etwa bei einem Sturm herabstürzen und hierbei Passanten ernsthaft verletzen.
Dieser Sicherheitsaspekt spielte auch bei einem Fall aus dem Raum Köln eine Rolle, von dem die LBS berichtet. Eine Mieterin und ihr Enkel brachten an der Außenseite ihres Balkons im zweiten Stock zwei Solarpaneele an. Die Vermieterin, die nicht gefragt worden war, ging dagegen vor. Ihr sei eine fachgerechte Installation weder dargelegt noch nachgewiesen worden. Das Schadensrisiko bei einem Unwetter sei enorm, weil man ja nicht wissen könne, ob die Anlage ausreichend stabil angebracht sei. Das zuständige Amtsgericht (Akz.: 208 C 460/23) war von dieser Argumentation überzeugt und ordnete einen Rückbau an. Christoph Kastenbauer