Seit vergangener Woche ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten – das sogenannte „Heizungsgesetz“ der Ampel-Koalition ist Geschichte. Damit ändert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude, darunter Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse. Nach wie vor unterstützt die KfW private Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, aber es gibt Einschnitte. So entfallen nun der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen komplett. Andere Zuschüsse werden schrittweise reduziert.
Planung nicht zu lang
verschieben
Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt deshalb, seine Planung nicht unnötig zu verschieben. Die bisherige Grundförderung von 30 Prozent bleibt dabei erhalten. „Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus sank nun von 20 auf 16 Prozent und wird dann schrittweise alle sechs Monate weiter reduziert“, erläutert Fördermittelberater Burkhard Touché aus dem VPB-Netzwerk. Diesen KfW-Förderbaustein können private selbstnutzende Bauherren in Anspruch nehmen, die ihre alte, noch funktionierende fossile Heizung gegen ein effizienteres und klimaschonenderes System austauschen.
Von den neuen Regelungen sollen vor allem jene profitieren, die finanziell weniger Spielraum haben. „Der gestaffelte Einkommensbonus kommt vor allem Menschen mit einem geringen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro zugute“, erläutert Touché. „Je nach Einkommen sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten möglich.“
Schrittweise heruntergefahren werden dagegen die maximal förderfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit sinken sie zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro, anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Auf Unmut stoßen die neuen Regelungen beim Bauherren-Schutzbund (BSB). Vor allem den Wegfall von Beratungsleistungen kritisieren die Verbraucherschützer. „Eine gestärkte Energieberatung und ein gestärkter Sanierungsfahrplan als Orientierungsinstrument für private Eigentümer fehlen im beschlossenen Gesetz“, erklärte BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel. Zudem dürften die reduzierten Fördersätze bei selbstnutzenden Eigentümern zu Planungsunsicherheiten führen. C. Kastenbauer