Weniger Hürden für neue Berufskraftfahrer

von Redaktion

Fremdsprachige Prüfungen und kürzere Prüfzeiten sollen den Einstieg erleichtern

Die Politik ergreift Maßnahmen gegen den Fahrermangel im Güterverkehr: Das Bundeskabinett hat die vom Verkehrsministerium vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie zu weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen.

Prüfungen künftig in
acht Fremdsprachen

Damit soll die Grundlage für die langfristige Gewinnung von Berufskraftfahrern geschaffen werden – auch aus dem Ausland. Damit sollen Zugangshürden abgebaut und Fahrer schneller in den Beruf gebracht werden.

Davon sollen sowohl Bewerber als auch Unternehmen profitieren, die seit Jahren Schwierigkeiten haben, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden.

Künftig wird die Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation in acht Fremdsprachen möglich sein: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, sodass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.

Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird zudem um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Außerdem werden in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt.

Praktische Prüfung wird deutlich kürzer

Auch die Dauer der praktischen Prüfung soll reduziert werden. Statt bisher 210 Minuten sind künftig nur noch 120 Minuten vorgesehen. Dadurch soll der Weg in den Beruf beschleunigt werden, ohne grundsätzlich auf den Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verzichten.

Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. AutoMedienportal.

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