Die Frage, ob man sich mit Flip-Flops oder gar barfuß hinters Steuer setzen darf, stellt sich jedes Jahr, sobald die Temperaturen steigen. Die Antwort mag überraschen: Das ist erlaubt. Ein Gesetz, das Autofahrern vorschreibt, mit welchem Schuhwerk sie fahren dürfen, gibt es nicht. Doch es gibt Ausnahmen und Empfehlungen, auf die die Experten der Arag-Versicherung hinweisen.
Keine freie Wahl haben dagegen Berufskraftfahrer. Für sie gelten die jeweiligen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, die geeignetes Schuhwerk verlangen können.
Badelatschen, Sandalen oder auch hochhackiges Schuhwerk können jedoch leicht verrutschen, sich unter einem Pedal verklemmen oder verhindern, dass entsprechender Druck aufs Gas- oder Bremspedal aufgebaut wird. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit annehmen und Regressforderungen stellen. Dies gilt auch, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat. Diese kann unter Umständen Leistungen kürzen.
Die Experten empfehlen festes, gut sitzendes Schuhwerk mit rutschfester Sohle wie leichte Sneaker oder flache Schuhe, die Halt bieten und ein gutes Pedalgefühl ermöglichen.
Gerade im Sommer empfiehlt es sich, extra für die Fahrt ein Paar solcher Schuhe stets im Auto bereitzuhalten. VP