Vollzeit arbeiten, heißt arbeitsfähig

Nicht zu krank für den Hauptjob, aber für Zusatzdienste? Das reicht aktuell nicht für eine Arbeitsunfähigkeit und Verletztengeld aus. Foto MONIKA SKOLIMOWSKA/DPA

Nicht zu krank für den Hauptjob, aber für Zusatzdienste? Das reicht aktuell nicht für eine Arbeitsunfähigkeit und Verletztengeld aus. Foto MONIKA SKOLIMOWSKA/DPA

Einzelne gesundheitliche Einschränkungen begründen keine Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer ist nicht arbeitsunfähig, wenn er seine volle vertraglich geschuldete Arbeitszeit leistet, aber gesundheitsbedingt keine zusätzlichen Bereitschaftsdienste oder Nachtschichten übernehmen kann. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (AZ: L 10 U 135/25) entschieden, wie das

Montag, 24. August 2026

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