Vollzeit arbeiten, heißt arbeitsfähig
Nicht zu krank für den Hauptjob, aber für Zusatzdienste? Das reicht aktuell nicht für eine Arbeitsunfähigkeit und Verletztengeld aus. Foto MONIKA SKOLIMOWSKA/DPA
Einzelne gesundheitliche Einschränkungen begründen keine Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer ist nicht arbeitsunfähig, wenn er seine volle vertraglich geschuldete Arbeitszeit leistet, aber gesundheitsbedingt keine zusätzlichen Bereitschaftsdienste oder Nachtschichten übernehmen kann. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (AZ: L 10 U 135/25) entschieden, wie das