Berufsbedingte Beschwerden ernst nehmen

von Redaktion

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Krach und UV-Strahlung auf der Baustelle, Staub in der Werkhalle, Chemikalien im Friseursalon oder ständiges Knien und Bücken beim Verlegen von Bodenbelägen: Viele Menschen merken erst spät, dass ihre Beschwerden mit dem Job zusammenhängen. Die Ursachen können Jahre zurückliegen. Berufskrankheiten entwickeln sich oft schleichend über Jahre hinweg. Wer glaubt, dass Symptome wie Lärmschwerhörigkeit oder heller Hautkrebs durch den Job verursacht werden, sollte diese sorgfältig dokumentieren und ärztlich abklären lassen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die gesetzliche Unfallversicherung zu melden. Darüber hinaus unterstützen Krankenkassen Versicherte beim Anerkennungsverfahren und übernehmen zunächst die Behandlungskosten. Denn die Anerkennung als Berufskrankheit kann große Vorteile bringen. So übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung Behandlungskosten ohne Zuzahlungen, zahlt Verletztengeld statt Krankengeld und unterstützt bei Reha-Maßnahmen oder notwendigen Umschulungen.

In jedem Fall hilft eine solche Vorgehensweise, denn: Schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann dazu führen, dass Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden – etwa durch besseren Gehörschutz, ergonomische Anpassungen oder gezielte Vorsorgeangebote. djd

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