Falscher Ort zum Spielen?

Keine Kündigung wegen spielender Kinder. Tomicek/LBS

Keine Kündigung wegen spielender Kinder. Tomicek/LBS

Streit um Kinderlärm

Es ist ein häufiger Streitpunkt: Ausgelassen spielende und lärmende Kinder sind zwar gesellschaftlich akzeptiert, aber im konkreten Fall vielen ein Dorn im Auge. Dennoch gilt für Kinder eine besondere rechtliche Rücksichtnahme. So rechtfertigt gewöhnlicher Kinderlärm auf einem Garagenhof keine frist

Mittwoch, 23. September 2026

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