Mordhaus mit Mängeln?

Mit Angst vor Gespenstern lässt es sich vor Gericht nur unzureichend argumentieren. TOMICEK / LBS

Mit Angst vor Gespenstern lässt es sich vor Gericht nur unzureichend argumentieren. TOMICEK / LBS

Vorwurf der arglistigen Täuschung

Vor Gericht mit der Angst der Heimsuchung von gewaltsam aus dem Leben geschiedenen und somit nicht zur Ruhe kommenden Seelen zu argumentieren, ist ein eher aussichtsloses Unterfangen. Diese Furcht schien jedenfalls in einem Rechtsstreit aus dem Raum Coburg mitzuschwingen, von dem der Infodienst Rech

Mittwoch, 23. September 2026

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