Ist ein befristeter Vertrag frühzeitig kündbar?

von Redaktion

Wenn es ums Kündigen geht, denken viele Arbeitnehmer vielleicht, dass das ganz einfach sei. Doch gerade bei befristeten Verträgen kann die Kündigung sich schwieriger darstellen als erwartet – denn der Arbeitsvertrag kann das einschränken.

Der Paragraf 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBFG) sieht vor, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis im Regelfall endet, wenn das vereinbarte Enddatum erreicht oder der vereinbarte Zweck erfüllt ist. Eine ordentliche Kündigung ist somit auch erst einmal nicht vorgesehen.

„Frühzeitig gekündigt werden darf nur, wenn der Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit zulässt“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das gilt sowohl für eine Kündigung seitens des Angestellten als auch vonseiten des Unternehmens.

Kündigung auch ohne
Vertragsklausel

Auch wenn der Vertrag keine ordentlichen Kündigungen erlaubt, müssen Arbeitnehmer nicht unbedingt das Ende des Arbeitsverhältnisses abwarten. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Einseitig kann die Entscheidung nicht getroffen werden. Von der Regelung ist die außerordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen aber nicht betroffen. So kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn sie aus einem verhaltens-, personen- oder betrieblichen Grund geschieht. dpa

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