Kaum waren die Reformen der EU-Altfahrzeugverordnung bekannt geworden, ging ein Aufschrei durch die Schrauber-Szene, denn erstmals sind von der Verordnung auch Motorräder betroffen. Die Fachzeitschrift „Motorrad“ stellt nun klar, wer tatsächlich betroffen sein wird.
Die Verordnung soll erst im Jahr 2028 in Kraft treten, etliche wesentliche Details sind noch offen. Betroffen ist aber auf jeden Fall die Neuproduktion und diese erst ab dem Baujahr 2028, nicht jedoch der aktuelle Motorradbestand. Das heißt, ältere Motorräder dürfen nach wie vor repariert werden. Die Entscheidung über Entsorgung oder Reparatur soll nach wie vor der Halter bzw. Eigentümer treffen.
Die wichtigste Änderung dürfte sein, dass bei einer Fahrzeugstilllegung – nicht jedoch bei einer Abmeldung – künftig wie bei Autos auch für Motorräder ein sogenannter Entsorgungsnachweis nötig wird. VP