Wer krankgeschrieben ist, muss das Bett hüten – oder? Viele Arbeitnehmer haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie arbeitsunfähig einem Spaßprogramm nachgehen. Doch das muss nicht sein.
Ob Festival, Event- oder Restaurantbesuch – das alles ist nicht automatisch verboten, wenn man krankgeschrieben ist
Dieser Artikel (ID: 2585463) ist am 12.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).