Wenn der Wohnungseigentümer zweimal klingelt
Muss man den Vermieter immer hereinlassen, wenn er vor der Tür steht?
Wann Vermieter wirklich Zutritt haben – und wann nicht
Es klingelt. Vor der Tür steht der Vermieter. Er möchte die vermietete Wohnung besichtigen – um sich mal wieder einen Eindruck vom Zustand des Wohneigentums zu verschaffen. Müssen Mieter sich darauf einlassen? Nein. „Der Vermieter hat kein allgemeines, anlassloses Besichtigungsrecht“, stellt Inka-Ma