Es klingt wie ein Vorgang aus düsteren Zeiten: Der Staat greift sich vom Bürger Eigentum, das ihm nicht gehört. Tatsächlich gibt es Enteignungen auch heute noch, allerdings in strengen rechtlichen Grenzen. So ist diese nach Grundgesetz (Artikel 14 Abs. 3 GG) allein zum Wohl der Allgemeinheit und nac
Dieser Artikel (ID: 2610327) ist am 24.10.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 49), Wasserburger Zeitung (Seite 49), Mangfall-Bote (Seite 49), Chiemgau-Zeitung (Seite 49), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 49), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 49), Neumarkter Anzeiger (Seite 49).