Schwanger – und nun?

Mutterschutz heißt auch: weiterarbeiten dürfen. Das Gesetz schützt Mutter und Kind, will die Beschäftigung aber möglichst fortsetzen. CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Mutterschutz heißt auch: weiterarbeiten dürfen. Das Gesetz schützt Mutter und Kind, will die Beschäftigung aber möglichst fortsetzen. CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Regelungen zum Mutterschutz: Wann ein Beschäftigungsverbot nötig ist

Wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber sie sofort vollständig freistellen kann und sie dann nicht mehr arbeiten darf. Ob ein Beschäftigungsverbot nötig und sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Was im Einzelnen dann rechtlich gilt und

Dienstag, 20. Oktober 2026

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