Lädt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit E- oder Plug-In- Hybrid-Antrieb auf eigene Kosten, kann der Arbeitgeber ihm die Stromkosten steuerfrei als Auslagenersatz erstatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug an einer öffentlichen Ladestation oder zu Hause als Selbstzah
Dieser Artikel (ID: 2601427) ist am 10.10.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 52), Wasserburger Zeitung (Seite 52), Mangfall-Bote (Seite 52), Chiemgau-Zeitung (Seite 52), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 52), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 52), Neumarkter Anzeiger (Seite 52).