Einfahrt verstellt
Grundstückseigentümer darf einschreiten
Wer sein Fahrzeug vor einer fremden Grundstückseinfahrt abstellt, riskiert erhebliche Konsequenzen. Davon berichtet die LBS. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 154/10) stellte klar, dass ein Grundstückseigentümer die Beseitigung einer solchen Behinderung verlangen kann. Denn diese Form des Fal