Rosenheim/Landkreis – Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 26. September, statt. Ein paar Fakten dazu:
• Wahlberechtigte: Im Wahlkreis Rosenheim wird es fast 240000 Wahlberechtigte geben. Der Wahlkreis umfasst Stadt und Landkreis Rosenheim.
• Ein Wahlzettel: Die Bundestagswahl ist deutlich unkomplizierter als zum Beispiel die jüngste Kommunalwahl im Frühjahr 2020. Es gilt: ein Wahlzettel, zwei Stimmen.
• Zwei Stimmen: Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme.
• Die Erststimme: Mit der Erststimme wird einer der zwölf Rosenheimer Direktbewerber, die auf diesen Sonderseiten zu Wort kommen, direkt ins Parlament gewählt. Dabei gilt das Motto „The winner takes it all“: Der Rosenheimer Wahlkreissieger mit den meisten Erststimmen hat seinen Platz im Parlament sicher. Anders als bei der Kommunalwahl muss er keine 50-Prozent-Hürde nehmen. Die relative Mehrheit reicht. Die restlichen elf Kandidaten gehen leer aus und können den Einzug nur noch schaffen, wenn sie auf den Landeslisten ihrer Parteien auf aussichtsreichen vorderen Plätzen stehen.
• Die Zweitstimme: Für die mit Spannung erwartete Sitzverteilung im Bundestag und die Bestimmung der Machtverhältnisse im neuen Parlament ist die Zweitstimme entscheidend. Sie geht an eine Partei, nicht an einen bestimmten Kandidaten.
• Eine Abgeordnete in Berlin: Derzeit hat der Wahlkreis Rosenheim nur eine Abgeordnete in Berlin: Daniela Ludwig (CSU), die seit 2002 im Bundestag sitzt und sich 2005, 2009, 2013 und 2017 jeweils das Rosenheimer Erststimmenmandat gesichert hat.
• Immer mehr Wahlberechtigte: Weil Rosenheim und Umgebung attraktive Zuzugsmagneten sind, nimmt mit der Bevölkerungszahl auch die Zahl der Wahlberechtigten kontinuierlich zu. Zuletzt waren es 2017 rund 233700 Bürgerinnen und Bürger. 2013 lag die Zahl bei rund 231000 und 1990 noch bei „nur“ 194000.
Wahlbeteiligung: Die Beteiligung ist bei Bundestagswahlen in der Regel sehr hoch. Sie lag 2017 im Wahlkreis Rosenheim bei 79,8 Prozent, vier Jahre zuvor waren es mit 70,5 Prozent allerdings deutlich weniger.
Briefwahl: Gewählt werden kann auch schon vor dem 26. September per Brief. Eine Online-Wahl ist nicht möglich.