13 Prozent der Menschen in Bayern von Armut betroffen

von Redaktion

Martin Hartmann (40), Obing, Die Basis.

Niemand möchte politisch Verfolgten das im Grundgesetz verankerte Anrecht auf Asyl verwehren. Aber die Menschen, die aus anderen Gründen hierher kommen, ohne Rücksicht auf die eigenen Bürger zu bevorzugen, ist weder gerecht noch angemessen. Deshalb braucht es klare Regeln. Politisch Verfolgte haben natürlich das im Grundgesetz garantierte Anrecht auf Asyl.

Bis zur Klärung, ob der Anspruch besteht, sollte es nur Sachleistungen geben, um keine falschen Anreize zu schaffen. Straffällige Asylbewerber sind umgehend auszuweisen. In Bayern sind über 13 Prozent der Menschen (1,5 Millionen) von Armut betroffen. Wir sollten uns deshalb auf die konzentrieren, die unsere Hilfe benötigen, und hier nicht einseitig agieren.

Auch auf dem Wohnungsmarkt entsteht mittlerweile eine immense Konkurrenzsituation, die unsere Gesellschaft entzweit. Hier bedarf es konstruktiver Lösungen und keines ideologischen Handelns. Am sinnvollsten wäre es doch, die tatsächlichen Fluchtursachen zu bekämpfen (zum Beispiel Krieg) und die Menschen – wo möglich – in ihren Kulturkreisen zu unterstützen.

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