Abschuss von Wolf nur in begründetem Einzelfall

von Redaktion

Thomas Frank (45), Rosenheim, SPD.

Wichtig ist zunächst, dass die Vermeidung einer Gefährdung von Menschen oberste Priorität haben muss.

Darüber hinaus lehne ich aber eine generelle Freigabe zum Abschuss von Wolf und Bär ab und schließe mich hier der Haltung der Landtagsfraktion der SPD an: Der Wolf ist durch internationale Abkommen, europäisches Recht und das Naturschutzgesetz streng geschützt. Vielmehr ist es ein großer Erfolg, dass der Wolf, der vor 150 Jahren fast ausgerottet war, heute in Europa wieder Fuß fasst.

Aber natürlich sind auch mir die Sorgen und Nöte von Almbauern und Herdenbesitzern durchaus bewusst. Daher gilt es pragmatische Lösungen zu finden und zum Beispiel den Einsatz von Herdenschutzhunden als Pilotprojekt finanziell zu unterstützen. Gleiches gilt auch für Entschädigungszahlungen, die unbürokratisch und zeitnah die Existenz von Betroffenen Viehbesitzern sichern soll.

Generell ist es heute bereits Gesetzeslage, dass Wölfe, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten oder in Regelmäßigkeit Nutztiere erbeuten und töten, zum Abschuss freigegeben sind.

Dies sollte aber auf keinen Fall eine generelle Präventivlösung sein, sondern lediglich im begründeten Einzelfall erfolgen.

Ein vergleichbares Vorgehen sehe ich auch für den Bären. Auch hier halte ich eine generelle Lockerung der strengen EU-Richtlinien als gefährlich und als Einladung für Wilderer und Trophäensammler. Eine überlegte Entscheidung im Einzelfall und der Ausschluss einer Gefährdung müssen die Maßgabe für das individuelle Vorgehen sein. Außer Frage steht die Unterstützung der Landwirte durch verbesserte Herdenschutzmaßnahmen.

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