Konrad Baur (35), Traunstein, CSU: Zur Bahnstrecke München-Mühldorf: Ein bestimmtes Datum zu nennen, wäre unseriös. Das erste Datum war ja einst mit 1998 festgesetzt. Seither gibt es eine Vielzahl von Hemmnissen: Finanzknappheit, mangelnde Planungskapazitäten, öffentliche Widerstände, sich ständig wandelnde Normen und Anforderungen, sich ständig verschärfende Natur- und Artenschutzbestimmungen.
Eine Reihe von Teil-Maßnahmen sind bereits fertiggestellt: die Taktverdichtung zwischen Tüßling und den Chemiestandorten im Raum Burghausen (mit einer Kapazitätssteigerung von etwa 40 Zugpaaren auf knapp 100 pro Tag), die Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus zwischen Ampfing über Mühldorf bis Tüßling inklusive neuer Innbrücke.
Inzwischen wurde zusammen mit den Ex-Bundesverkehrsministern Scheuer und Ramsauer erreicht, dass zwischen Mühldorf und Freilassing nicht nur ein elf Kilometer langer, sondern auf ganzer Länge durchgehender zweigleisiger Ausbau erfolgt. An allen Abschnitten wird intensiv geplant. So wurden im Dezember 2022 die Unterlagen für den Abschnitt 1.4 (westliches Stadtgebiet Dorfen) beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht – und im Mai 2023 die Unterlagen für den Abschnitt 2.1 (Elektrifizierung Ampfing-Altmühldorf). Ziel ist, sukzessive bis Ende 2024 für alle Abschnitte das Baurecht zu beantragen. Der Ausbauprozess ist also voll in Gang. Zur Rolle Bayerns: Formal gesehen werden die Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern durchgeführt. Diese ist aber angewiesen auf alle Vorarbeiten und quasi Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt. Dieses ist aber eine Bundesbehörde und erfahrungsgemäß extrem schwerfällig. Allerdings wurden die oben genannten fertigen Teil-Ausbaumaßnahmen in dieser Abfolge bereits erfolgreich durchgeführt. Vor dem Planfeststellungsbeschluss liegen natürlich die gesamten Planungsarbeiten bei der Bahn selbst, die mit Planungsengpässen zu kämpfen hat. Darauf hat Bayern keinen Einfluss. Ortsumfahrung Altenmarkt: Es handelt sich hier um Bundesfernstraßen. Bauherr ist der Bund. Der Landtag hat keine Handlungskompetenz. Eine grundsätzliche Stärkung der Nord-Süd-Achse mit Umfahrung der betroffenen Ortsteile und Orte begrüße ich ausdrücklich. Die Planungen hierzu sollten jedoch unter dem Gesichtspunkt des Flächenverbrauchs optimiert werden. Zudem ist in weiterer Folge eine Lösung vom Bauherrn für stark betroffene Ortsteile/Orte (Stein, Hörpolding, St. Georgen) anzubieten, die einen verträglichen Ausbau ermöglicht.