Mehrheit der Flüchtlinge sind Steuerzahler

von Redaktion

Sabine Rechmann (56), Rosenheim, parteilos/Die Linke.

Asyl ist ein Menschenrecht und ist durch unser Grundgesetz gewährleistet. Die aktuelle Asylrechtsreform steht hierzu im eklatanten Widerspruch.

Die teilweise völlig überraschenden Abschiebungen von Bürger*innen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland längst verwurzelt sind, verstoßen gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Mit einem dauerhaften Bleiberecht und der Vereinfachung des Familiennachzugs, besonders auch bei minderjährigen Flüchtlingen, verbunden mit Sprachkursen und Arbeitserlaubnis, gewähren wir diesen eine Perspektive, die eine Integrierung in unsere Gesellschaft ermöglicht.

Laut einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind mehr als die Hälfte der Geflüchteten erwerbstätig und zahlen Steuern. Verbesserungsbedarf gibt es laut der Studie noch bei der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt.

Als feministische Juristin setze ich mich seit Jahrzehnten für ein vom Partner unabhängiges Bleiberecht und die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe ein. Es braucht dringend mehr Beratungsangebote für sexuell verfolgte Menschen, vor allem für Frauen, Mädchen und aufgrund ihrer sexuellen Identität Geflüchteten.

Artikel 1 von 11