Dr. Walter Buggisch (53), Bergen, FDP: Deutschland ist auf eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Das gilt für alle Verkehrsträger: Straße, Schiene, Wasserstraßen, Radwege. Mit dem Gesetz zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Verkehr wurde eine wichtige Weiche zur Verfahrensbeschleunigung gestellt. Das Gesetz sieht vor, für besonders wichtige Straßen- und Schienenprojekte ein überragendes öffentliches Interesse festzuschreiben. Verfahren können dadurch schneller abgeschlossen werden.
Auch bei der Modernisierung maroder Infrastruktur werden Genehmigungsverfahren vereinfacht. Wenn die Infrastruktur im Zuge der Sanierung erweitert werden soll, entfallen Genehmigungspflicht und Umweltverträglichkeitsprüfung. Ziel muss es sein, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens zu halbieren.
Die Planung der B304 als Bundesstraße ist eine Bundes- und keine Landesangelegenheit. Die jahrzehntealte Planung entspricht jedoch nicht in allen Punkten dem heutigen Verständnis von Umwelt- und Landschaftsschutz, weswegen eine Neuplanung durchaus sinnvoll wäre. Wichtig ist dabei eine signifikante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse, damit nicht das gesamte Projekt, das etwa der Verkehrsberuhigung in Altenmarkt dient, um Jahrzehnte zurückgeworfen wird.