Wolf und Bär gehören ins bayerische Jagdrecht

von Redaktion

Dr. Jörg Buse (65), Breitbrunn, FDP.

Grundsätzlich ist das Miteinander von Mensch und Natur zu fördern, ein unregulierter Wiedereintrag von Wolf und Bär in die Zivilisationsgesellschaft ist jedoch wegen des voraussehbaren Konfliktpotenzials zu vermeiden.

Die Aufnahme des Wolfs und des Bären in das bayerische Jagdrecht sind daher Grundlage für ein zielorientiertes Populationsmanagement.

Nationalparks sind
eine Option

Selbstverständlich gehören Wolf und Bär nicht nur in den Zoo.

Hierfür bieten sich aber auch – wie schon seit Jahrzehnten der Fall – neben dem Nationalpark im Bayerischen Wald auch noch andere zusätzliche Nationalparks an.

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