Andreas Winhart, (40), Bad Aibling, AfD.
Wie in den vergangenen Jahren und Monaten bleibe ich auch hier bei meinem Standpunkt, den ich auch in Anträgen im Bayerischen Landtag eingebracht habe: Der Wolf muss entnommen werden können.
Wie beim Bären gilt auch für den Wolf, dass ein einzelnes durchziehendes Tier auch in Zukunft vorkommen wird und dass angemessene Vergrämungsmaßnahmen sowie schnelle und unbürokratische Entschädigungen an die betroffenen Landwirte und Nutztierhalter geleistet werden.
Beim Bären besteht derzeit eine Gefahr der Sesshaftwerdung. Der Wolf bildet bereits mehrere Rudel in Bayern. Zustände wie in Ost- und Norddeutschland sind abzuwehren, weshalb bei Rudelbildung und Wolfswelpen eingegriffen werden muss!
Dauerhaft ansässige Wolfsrudel stehen im Widerspruch zur gewünschten Weidehaltung von Nutztieren und sind eine Gefahr für (Berg-)Wanderer und Naherholungssuchende, vor allem, wenn Wolfswelpen vorhanden sind. Wolfsrudel sollen im Nationalpark Bayerischer Wald oder auf Truppenübungsplätzen heimisch werden, die normale Kulturlandschaft. Aufgrund der hohen Besiedelung unseres Landes – insbesondere in unserer Region – ist eine Wiederansiedelung von Wolfsrudeln unverantwortlich. Auch der hohe Freizeitdruck in unseren Wäldern und Fluren macht Zwischenfälle unvermeidlich.
Aufnahme ins
Jagdrecht ist
nicht erforderlich
Die Notwendigkeit einer Aufnahme in das Jagdrecht sehe ich nicht. Wie beim Biber soll die Naturschutzbehörde das letzte Wort haben. Insbesondere soll hier darauf geachtet werden, dass sogenannte Wolfs-Hybriden, also Mischlinge aus Straßenhunden und Wölfen, zügig entnommen werden, da diese das Erbgut der reinrassigen Wölfe in Europa gefährden und obendrein noch die Nähe zur menschlichen Zivilisation suchen.