Rosenheim – Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme) und eine zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers (Zweitstimme). Neben den Stimmzetteln für die Erststimme (Direktkandidat) sind die Stimmzettel für die Zweitstimme (Liste) auf jeden jeweiligen Stimmkreis speziell zugeschnitten, da Direktkandidaten im eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste zur Wahl stehen können. Für Oberbayern sind damit insgesamt 124 verschiedene Stimmzettelversionen gedruckt worden.