Zwei Kreuze für zwei Stimmzettel

von Redaktion

Rosenheim – Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme) und eine weitere zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers (Zweitstimme). Neben den kleinen Stimmzetteln für die Erststimme (Direktkandidat) sind die großen Stimmzettel für die Zweitstimme (für einen Kandidaten auf der Liste) auf jeden Stimmkreis speziell zugeschnitten, da Direktkandidaten im eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste zur Wahl stehen können.

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