Rosenheim – Mit der Zweitstimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber auf der Wahlkreisliste Oberbayern gewählt. Die Wahlkreisliste einer Partei enthält alle ihre Bewerber im Wahlkreis, die Stimmkreisbewerber (Direktkandidaten) werden jedoch im eigenen Stimmkreis nicht auf dem Stimmzettel für die Wahlkreisbewerber (Zweitstimme) aufgeführt. Das heißt im konkreten Fall: Die Direktbewerber im Stimmkreis Rosenheim-West stehen im Stimmkreis Rosenheim-West auch nicht auf dem großen Zweitstimmen-Zettel mit den Wahlkreislisten. Die Wähler sind bei der Vergabe ihrer Zweitstimme nicht an die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten gebunden. So können Kandidaten „nach vorne“ oder „nach hinten“ gewählt werden.