Zwei Kreuze für zwei Stimmzettel

von Redaktion

Traunstein/München – Bei der Landtagswahl am 8. Oktober hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme) und eine zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers (Zweitstimme). Neben den kleinen Stimmzetteln für die Erststimme (Direktkandidat) sind die großen Stimmzettel für die Zweitstimme (Liste) auf jeden jeweiligen Stimmkreis speziell zugeschnitten, da Direktkandidaten im eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste zur Wahl stehen können.

Artikel 1 von 11