Rosenheim – Mit der Erststimme wird bei der Landtagswahl ein Bewerber oder eine Bewerberin im Stimmkreis gewählt – in diesem Fall einer der 13 Kandidaten im Stimmkreis Rosenheim-Ost. Jede Partei stellt nur einen Direktbewerber. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Direktmandat) – nach dem Motto „The winner takes it all“. Zu Stichwahlen wie bei der Kommunalwahl wird es also nicht kommen. Die einfache Mehrheit genügt.
Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber auf der Wahlkreisliste Oberbayern gewählt. Die Wahlkreisliste einer Partei enthält alle ihre Bewerber in Oberbayern. Die Wähler sind bei der Vergabe ihrer Zweitstimme nicht an die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten gebunden. So können Kandidaten nach „vorne“ oder „hinten“ gewählt werden.
Die Erststimme fließt gleichwertig mit der Zweitstimme in die Berechnung der Sitzverteilung ein. Für die Sitzverteilung im Landtag ist – im Gegensatz zur Bundestagswahl – die Zahl der Gesamtstimmen maßgeblich. Dafür werden Erst- und Zweitstimmen addiert. Damit geht für den Wähler keine Stimme „verloren“, wenn „sein“ Direktkandidat nicht gewinnt.