Keine Stimmeist verloren

von Redaktion

Rosenheim/München – Für die Sitzverteilung im Landtag ist – im Gegensatz zur Bundestagswahl – die Zahl der Gesamtstimmen maßgeblich. Dafür werden Erst- und Zweitstimmen addiert. Damit geht für den Wähler keine Stimme „verloren“, wenn „sein“ Direktkandidat nicht gewinnt. Die Erststimme fließt gleichwertig mit der Zweitstimme in die Berechnung der Sitzverteilung ein.

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