Karlsruhe/München – Die Europäische Zentralbank (EZB) ruft mit ihrem Anti-Krisen-Kurs das Bundesverfassungsgericht auf den Plan. Die Karlsruher Richter haben ernste Bedenken. Sie halten es für möglich, dass die Währungshüter mit ihren milliardenschweren Käufen von Staatsanleihen zu weit gehen. Vor ihrem Urteil über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der Notenbank unter Präsident Mario Draghi schalten sie deshalb den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.
Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstießen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und griffen damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten ein, hieß es weiter. Die Wirtschaftspolitik ist in Europa den nationalen Regierungen vorbehalten.
Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die EZB seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil. Die Geldschwemme soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe anheizen.
Die Kläger sehen sich durch die Geldpolitik der Notenbank als deutsche Wähler und Steuerzahler in ihren grundgesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechten verletzt. Einer der Kläger, der Münchner Rechtsanwalt Peter Gauweiler (CSU), wertete den Schritt des Verfassungsgerichts als großen Erfolg. Die Entscheidung sei auch „eine krachende Niederlage für die Bundesregierung“, die sich auf die Seite der EZB gestellt habe. „Die demokratisch nicht legitimierte EZB hat sich mit dem Beschluss über ihr Ankaufprogramm Entscheidungsbefugnisse angemaßt, die nur dem Bundestag zustehen können“, so der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete. Die EU-Kommission hingegen hält die Bedenken für unbegründet.
Im äußersten Fall könnten die Richter die deutsche Beteiligung an dem Ankaufprogramm untersagen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB, entsprechend viele Papiere kauft sie.