München/Brüssel – Im Streit um eine Fortsetzung von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze über November hinaus hat die EU-Kommission eine mögliche Lösung angedeutet. Nach Angaben einer Sprecherin könnte die Bundesregierung eine vollkommen neue Sondergenehmigung beantragen, um die in der Flüchtlingskrise eingeführten Kontrollen fortsetzen zu können. Dafür müsste sie allerdings nachweisen, dass weiter eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt.
Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze waren 2015 wegen des großen Flüchtlingszustroms über die Balkanroute entgegen der eigentlichen Reisefreiheit im Schengenraum genehmigt worden. Allerdings hat sich die Lage mittlerweile deutlich entspannt.
Die EU-Kommission wies zugleich den Vorwurf des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zurück, keinen Bezug zu den Befindlichkeiten der Bevölkerung zu haben. Demnach informiert sie nur über geltendes Recht, wenn sie mitteilt, dass die im November auslaufende Sondergenehmigung für Grenzkontrollen nicht ein weiteres Mal verlängert werden kann. Der Schengener Grenzkodex erlaube maximal drei Verlängerungen einer Sondergenehmigung.
Entsprechende Äußerungen aus Brüssel hatten für Aufregung bei bayerischen Politikern gesorgt. Gegenüber Zeitungen der Funke Mediengruppe bezeichnete Seehofer die Erklärungen der EU-Kommission als „wieder so eine Sommeräußerung“.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich für eine Verlängerung der Kontrollen aus. Diese müssten „solange aufrechterhalten werden, bis uns die Sicherheitsbehörden sagen, dass sie nicht mehr notwendig sind“, sagte Merkel in Bad Kissingen.