Mutmaßlicher Sextäter entzog sich Abschiebung

von Redaktion

Pass erst nicht abgegeben, dann „verloren“: Warum Ausweisung eines Afrikaners scheiterte

Rosenheim/Riedering – Der 34-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Nigeria, der im Verdacht steht, am vergangenen Samstag eine junge Frau im Bereich des Simssees vergewaltigt zu haben, hätte Deutschland längst verlassen müssen. Das ergaben Recherchen der OVB-Heimatzeitungen beim Landratsamt.

Dessen Pressesprecher Michael Fischer listete gestern auf Anfrage alle Details des Asylverfahrens auf. Demnach reiste der Afrikaner am 30. Dezember 2015 nach Deutschland ein und wurde nach einer vorübergehenden Unterbringung in einer Sammelunterkunft am 13. Juli 2016 in Riedering einquartiert. Sein Verfahren über die Anerkennung als Asylbewerber endete am 2. Juni dieses Jahres mit einem negativen Bescheid, gegen den der Mann Rechtsmittel hätte einlegen können. Der Nigerianer verzichtete darauf, somit erlangte der Bescheid am 20. Juni Rechtskraft. Am 29. Juni hatte der 34-Jährige einen Termin bei der Ausländerbehörde im Landratsamt. Der Aufforderung, seinen Pass abzugeben, damit die Behörde seine Ausweisung vorbereiten kann, kam der Mann nicht nach.

Das Landratsamt bot dem Schwarzafrikaner daraufhin laut Fischer an, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen und sich die rechtliche Situation nochmals erläutern zu lassen. Am 6. Juli tauchte der Nigerianer dann wider im Landratsamt auf und gab an, er habe seinen Pass „verloren“. Die Behörde forderte ihn nunmehr auf, diesen Verlust bei der Polizei zu melden. Das tat der Mann, die Polizei informierte daraufhin wiederum das Landratsamt über die eingegangene Verlustanzeige.

Am 24. August hatte der mutmaßliche Täter erneut einen Termin bei der Ausländerbehörde im Landratsamt. Er wurde nunmehr darüber belehrt, dass er sich bei der zuständigen Vertretung seines Landes in Deutschland um die Ausstellung eines neuen Passes bemühen müsse, den er für seine Abschiebung benötigt. Um dieser Aufforderung nachzukommen, setzte ihm das Landratsamt eine Frist bis zum 24. September.

Noch vor Ablauf dieser Frist geriet der abgelehnte Asylbewerber in Tatverdacht und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Wäre der Mann nicht festgenommen worden und hätte diese Frist verstreichen lassen, hätte sich das Landratsamt nach Auskunft von Fischer bei der Botschaft von Nigeria darum bemühen müssen, Papiere für ihn zu erhalten, deren Vorhandensein die Voraussetzung für dessen Abschiebung ist.

Erst am 1. September war in Wasserburg ein 20-jähriger Asylbewerber aus Sierra Leone festgenommen worden, der im Verdacht steht, eine Frau in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt zu haben. Noch ungeklärt ist dagegen die Vergewaltigung einer jungen Frau an der Rosenheimer Kunstmühlstraße in der Nacht zum 23. Juli. Die Polizei prüft jetzt mögliche Tatzusammenhänge, hält sie derzeit aber für eher unwahrscheinlich. tt

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