Telefonieren am Steuer kostet 100 Euro

von Redaktion

Neuer Straf- und Bußgeldkatalog – Bis zu zehn Jahre Haft für Raser

Berlin – Autofahrer, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern, müssen künftig höhere Geldbußen zahlen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen – und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die der Bundesrat am Freitag billigte.

Die Teilnahme an Autorennen wird künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstaltern und Teilnehmern drohen zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Die Autos können beschlagnahmt werden.

Auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung wird deutlich teurer. Statt bislang mit 60 Euro wird das Vergehen künftig mit 100 Euro be-straft. Außerdem gilt künftig ein Verhüllungsverbot am Steuer. Niemand darf sein Gesicht so verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

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