Berlin – Die staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im Jahr 2016 um 73 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, obwohl die Zahl der Leistungsempfänger im gleichen Zeitraum von 974 551 auf 728 239 gesunken ist. Laut Statistischem Bundesamt zahlten Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2016 netto mehr als neun Milliarden Euro (9,234 Milliarden) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2015 waren es rund 5,2 Milliarden.
Die Statistiker führen den Anstieg vor allem auf gestiegene Mieten für Asylunterkünfte und auf Fixkosten für Unterkünfte zurück, die wegen der sinkenden Zahl von Antragstellern leer stehen. Kosten seien zudem wegen Überlastung der Behörden im Jahr 2015 erst für 2016 verbucht worden.
Laut dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen jedem Antragsteller (alleinstehender Erwachsener) neben Unterkunft und Heizkosten rund 354 Euro pro Monat zu. Darin enthalten ist Geld für Essen, Kleidung und Körperpflege sowie ein Taschengeld von 135 Euro pro Person (244 Euro für Ehepaare). Damit liegt der gezahlte Hilfesatz für Asylsuchende um rund 50 Euro unter dem Hartz IV-Regelsatz.