München – Der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger muss sich ab dem 5. März vor dem Landgericht München I verantworten. Für den Betrugsprozess sind vier Tage angesetzt, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky auf Nachfrage unserer Zeitung. Das Gericht habe die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft unverändert zugelassen. Es sollen acht Zeugen gehört werden.
Die Vorwürfe gegen den früheren Politiker der Freien Wähler und heute fraktionslosen Abgeordneten aus Unterfranken sind seit zwei Jahren bekannt. Er soll mit fingierten Werkverträgen die Mitarbeiterpauschale missbraucht haben, auf die er als Abgeordneter zugreifen kann. Dem Landtag entstand ein Schaden von 50 000 Euro. Felbinger räumte die Vorwürfe teilweise ein und zahlte über 60 000 Euro zurück.
Das Strafmaß für Betrug reicht je nach der Schwere der Schuld von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren. Juristisch ist der Straftatbestand ein Vergehen und kein Verbrechen. Das bedeutet, dass Felbinger auch nach einer Verurteilung sein Mandat behalten dürfte. Bleibt er bis mindestens 21. April im Amt, hat er Ansprüche auf die Altersentschädigung des Landtags. dor