Wer beim Online-Kauf auf einen unseriösen Händler reinfällt, hat bald mehr Rechte. Eine neue EU-Verordnung soll Verbraucher vor rechtswidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fehlenden Belehrungen zu ihren Widerrufsrechten schützen. Auch ein gemeinsames Warnsystem der zustä
Dieser Artikel (ID: 222322) ist am 15.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 1).