Weihnachtsfriede
DIE GUTE NACHRICHT
Die bayerischen Finanzämter lassen es vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr ruhig angehen. Es gibt während dieser Zeit keine Maßnahmen, „die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können“, teilt das Finanzministerium mit. Abgesehen wird also zum Beispiel von A