Weihnachtsfriede

von Redaktion

DIE GUTE NACHRICHT

Die bayerischen Finanzämter lassen es vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr ruhig angehen. Es gibt während dieser Zeit keine Maßnahmen, „die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können“, teilt das Finanzministerium mit. Abgesehen wird also zum Beispiel von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Ausnahmen werden nur bei drohender Verjährung gemacht.

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