Kuhglocken-Streit: Anwohner verliert

von Redaktion

München – Im Kuhglocken-Streit von Holzkirchen (Landkreis Miesbach) ist ein Urteil gefallen: Das Landgericht München II wies die Klage eines Anwohners ab, der eine Bäuerin und die Gemeinde wegen der Kuhglocken vor seinem Haus verklagt hatte. Der Mann behauptet, dass er wegen des Lärms und Gestanks der Tiere unter Schlaflosigkeit und Depressionen leiden würde. Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide mit Glocken grasen dürfen. Der Nachbar habe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.  gut

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