Doppelter Dieb

von Redaktion

DIE KURIOSE NACHRICHT

Das Bochumer Amtsgericht hat einen mutmaßlichen Ladendieb freisprechen müssen. Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil es den Mann nicht zweifelsfrei von seinem eineiigen Zwilling unterscheiden konnte. Zwar war sich ein Gutachter zu 99,9 Prozent sicher, den Angeklagten – und eben nicht seinen Bruder – auf einem Tatvideo wiederzuerkennen. Den Richtern reichte das aber nicht.

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