Medizin: Zulassung verfassungswidrig
Karlsruhe – Das Zulassungsverfahren für Medizinstudenten muss neu geregelt werden: Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden und sei teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die