Karlsruhe – Das Zulassungsverfahren für Medizinstudenten muss neu geregelt werden: Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden und sei teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die neben der Abiturnote angewandten Auswahlkriterien der Universitäten überarbeiten und beispielsweise auch eine medizinnahe berufliche Qualifikation berücksichtigen. Auch weiterhin werde jedoch bei Weitem nicht jeder Bewerber im Fach Medizin „zum Zuge kommen“, sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Bernhard Kempen.